Regelbau 661
Unterstand für Verwundetensammelstelle
Unterstand für Verwundetensammelstelle
MassenErdaushub m3: 1200
Beton m3: 660Rundstahl to : 33
Formstahl to : 6
Aufgabe
Bei dem Regelbau 661 handelte es sich um den Doppelgruppenunterstand (Regelbau 662), bei dem zum Einbringen der
Verwundeten eine Eingangsseite entsprechend geändert worden war. Er kam für Stützpunkte und Widerstandsnester inFrage, in denen besondere Sanitätsunterstände nicht gebaut werden konnten. Er war zunächst als
Doppelgruppenunterstand auszunützen und sollte erst im Verlauf des Kampfes zur Verwundetensammelstelle werden.
Durch den geänderten Eingang war der Schutz der einen Außentür herabgesetzt. Daher durfte der Stand im
allgemeinen nur in Stützpunkten und Widerstandsnestern je einmal, in Stützpunktgruppen und Verteidigungsbereichen
nur einmal in jedem Kompanieabschnitt, Batterien usw. gebaut werden.
Ein Hochziehen des Einganges war nicht möglich, da hierdurch das Einbringen von liegenden Verwundeten
verhindert worden wäre.
Regelbau 662
Schartenstand für Feldgeschütze in A
Schartenstand für Feldgeschütze in A
MassenErdaushub m3: 1900
Beton m3: 3100Rundstahl to : 140
Aufgabe
Der Regelbau 662 diente zum Einsatz eines Geschützes für artilleristische Aufgaben in der Tiefe des Hauptkampffeldes
mit frontaler oder Flankierender Wirkung. Bettenmäßig konnten bis zu 9 Mann untergebracht werden. Mit Rücksicht aufdie zum Bau benötigten großen Betonmengen sollte der Regelbau 662 nur an besonders wichtigen Stellen in Frage
kommen.
Regelbau 663 a
Stand mit 10-cm Kasemattkanone und M.G. (rechts flankierend) in A
Stand mit 10-cm Kasemattkanone und M.G. (rechts flankierend) in A
Massen
Erdaushub m3: 5000Beton m3: 3375
Rundstahl to : 155
Aufgabe
Der Regelbau 6663 a diente dem flankierenden Einsatz der mittleren oder kurzen Kasemattkanone 10-cm KK zur
flankierenden Wirkung gegen Panzer und zur Sturmabwehr mit an der Feindseite eingebautem kleinenArtilleriebeobachter und Maschinengewehr. Im Regelbau 663 a konnten 12 Mann bettenmäßig untergebracht werden.
Regelbau 663 b
Stand mit 10-cm Kasemattkanone und M.G. (links flankierend) in A
Stand mit 10-cm Kasemattkanone und M.G. (links flankierend) in A
Massen
Erdaushub m3: 5000Beton m3: 3300
Rundstahl to : 170
Maßstab 1:300
Aufgabe
Der Regelbau 663 b diente dem flankierenden Einsatz der mittleren oder kurzen Kasemattkanone 10-cm KK zur
flankierenden Wirkung gegen Panzer und zur Sturmabwehr mit an der Feindseite eingebautem kleinenArtilleriebeobachter und Maschinengewehr. Im Regelbau 663 b konnten 12 Mann bettenmäßig untergebracht werden.
Regelbau 664
Stand für le. H.T. in A
Stand für le. H.T. in A
Massen
Erdaushub m3: 5700Beton m3: 2500
Rundstahl to : 110
Aufgabe
Der Regelbau 664 diente zur Aufnahme des Steilfeuergeschützes le. H.T. zur Bekämpfung von Feindzielen hinter
Deckungen. Der Einsatz der le. H.T. (10,5-cm L/14) erfolgte grundsätzlich Zugweise, dies bedeutete, daß immer 2 Ständemit je einem Turm mit einem Zwischenraum von mindestens 50 bis zu 100 m nebeneinander eingesetzt wurden. Hier bei
sollten die Stände möglichst am Hinterhang geplant werden.
Regelbau 665
Infanterie-Beobachtungsstand mit Panzerturm
Infanterie-Beobachtungsstand mit Panzerturm
Massen
Erdaushub m3: 1900Beton m3: 630
Rundstahl to : 28
Aufgabe
Der Regelbau 665 diente als Beobachtungsstand in den Schwerpunktabschnitten für Kompanie- und Bataillonsführer,
die im Hauptkampffeld an Stellen beobachten sollten, die voraussichtlich unter stärkstem Feindfeuer liegen würden.Dieser Regelbau kam vor allem für solche Befehlsstellen in Frage, aus denen zugleich das Feuer der Inf.Gesch.Züge
und der s.Gr.Werfergruppen geleitet werden mußte. Der Regelbau bot bis zu 6 Mann bettenmäßige Unterkunft.
Regelbau 666
Infanterie-Beobachtungsstand mit Kleinstglocke
Infanterie-Beobachtungsstand mit Kleinstglocke
Massen
Erdaushub m3: 1000Beton m3: 370
Rundstahl to : 17
Aufgabe
Der Regelbau 666 diente als Beobachtungsstand in den Schwerpunktabschnitten für Kompanie- und Bataillonsführer
oder Inf.Gesch.Züge und der s.Gr.Werfergruppen, die im Hauptkampffeld an Stellen beobachten mußten, dievoraussichtlich unter stärkstem Feindfeuer liegen würden. In weniger wichtigen Abschnitten war anstelle der
Kleinstglocke in B eine solche in B1 einzubauen. Der Regelbau keine bettenmäßige Unterkunft.
Regelbau 667
Kleinst - Schartenstand für 5-cm Kw.K. (links Flankierend)
Kleinst - Schartenstand für 5-cm Kw.K. (links Flankierend)
MassenErdaushub m3: 900
Beton m3: 90
Rundstahl to : 4
Aufgabe/ Waffe
Der Kleinstschartenstand war für den ortsfesten Einsatz einer 5-cm Kw.K (Kampfwagen-Kanone) l/42 oder L/60 auf
Behelfs-Sockellafette zur Flankierenden Wirkung gegen Panzer, bedingt auch zur Sturmabwehr konzipiert. Eine
bettenmäßige Unterbringung der Mannschaft im Regelbau 667 war nicht möglich.
Regelbau 668
Kleinstunterstand für 6 Mann
Kleinstunterstand für 6 Mann
Massen
Erdaushub m3: 420
Beton m3: 210
Rundstahl to : 9,4
Aufgabe
der Regelbau 668 diente zur Unterbringung von 6 Mann. Sitzend konnten weitere 18 Mann Deckung finden.
Regelbau 669
Schartenstand für Feldgeschütze (60°) ohne Nebenräume
Schartenstand für Feldgeschütze (60°) ohne Nebenräume
Massen
Erdaushub m3: 120Beton m3: 450
Rundstahl to : 20
Formstahl to : 5,4
Aufgabe
Der Regelbau 669 diente zum Einsatz eines Geschützes für artilleristische Aufgaben in der Tiefe des Hauptkampffeldes
mit frontaler oder Flankierender Wirkung (Bei flankierendem Einsatz war zusätzlich eine Flankierungsmauer zu bauen.Der Schartenstand kam vor allem für solche Geschütze in Frage, für die Mannschafts- und Munitionsunterstände bereits
vorhanden waren oder für die eine Zerlegung in Einzelanlagen für Geschütz, Bedienung und Munition zweckmäßig
erschien.
Regelbau 670
Schartenstand für Geschütze auf mittlerer Sockellafette 90° ohne Nebenräume
Schartenstand für Geschütze auf mittlerer Sockellafette 90° ohne Nebenräume
MassenErdaushub m3: 330
Beton m3: 320Rundstahl to : 14
Formstahl to : 3
Aufgabe
der Regelbau 670 diente dem ortsfesten Einsatz eines 10,5-cm Geschützes (zunächst war nur die 10,5-cm K 331 (f)
vorgesehen) auf mittlerer Sockellafette (S.L.IV). Der Schartenstand kam vor allem für solche Geschütze in Frage, für dieMannschafts- und Munitionsunterstände bereits vorhanden waren oder für die eine Zerlegung in Einzelanlagen für
Geschütz, Bedienung und Munition zweckmäßig erschien.